Wir trauern um unseren Präsidenten, 1. Vorsitzenden, Angelbruder und Freund, Michael Schlue. Viel zu früh ist er von uns gegangen.
Im Namen der Familie, den Mitgliedern des 1.KAC und Freunden.
Der Vorstand
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Der Name "1. Kieler Anglerclub von 1907 am Schöhsee e.V." ist also ein Traditionsname.
Seit 1926 ist der 1.KAC als Pächter des Fischereirechtes am stadteigenen Schöhsee ansässig, er hat zur Zeit ca. 60 Mitglieder, darunter auch Angler mit Wohnsitz in Plön, und betreibt die Angelfischerei von seinem direkt am See liegenden Erbbaurechtsgrundstück zusammen - seit 1985 - mit dem Mitpächter, dem SFV Plön. Auf dem Gelände des Vereins befindet sich ein neu erbautes Clubheim, das dem Aufenthalt der Angelfischer und Angelgästen dient. Bootsliegeplätze sind sowohl auf dem Grundstück (Winterlager) wie auch an den Clubbrücken und im Bojenfeld vorhanden. Der Schöhsee bietet den Angelfreunden den Fang von Hechten, Barschen, Karpfen, Brassen, Schleien, Plötzen und Aalen.
Der 1.KAC nimmt Mitglieder auf und legt Wert darauf, dass auch Frauen und Kinder an der Angelei teilhaben und daran mitwirken, die Natürlichkeit und Reinheit des Gewässers, der Schöhsee ist einer der saubersten Seen im ostholsteinischen Raum und daher ein vorzüglicher Badesee, zu erhalten.
Mitgliedschaft
Mitglied im 1.KAC kann jeder werden, der an der Angelfischerei interessiert und bereit ist, die Ziele des Vereins ideell und materiell zu unterstützen.
Eine Aufnahmebeschränkung besteht nicht, ebenfalls gibt es keine Aufnahmegebühr.
Die Mitglieder des 1.KAC kommen aus der Stadt Plön, verschiedenen Gemeinden des Kreises Plön, der Stadt Kiel und auch weiter entfernt liegenden Wohnorten aus ganz Deutschland. Mit der Mitgliedschaft erwirbt man das Recht, die Angelfischerei auf dem Schöhsee auszuüben. Die Mitglieder erhalten einen Bootsliegeplatz an einer Boje und einen Winterlagerplatz auf dem Clubgelände sofern ein eig. Boot vorhanden ist. Angelgeräte und sonstige Utensilien können im neu erbauten Clubheim zeitweilig untergebracht werden. Für Mitglieder sind Übernachtungsmöglichkeiten, Küche und Sanitärräume vorhanden.
Mitglieder dürfen vom 1. Januar bis zum 31.Dezember angeln auch das Eisangeln ist gestattet. Als Schonzeiten kommen die gesetzlichen Bestimmungen zum Zuge.
Im Mitgliedsbeitrag sind Umlagen enthalten. Weitere Auskünfte erhalten Sie beim 1. und 2. Vorsitzenden (Adressen siehe oben).
Was hat der Schöhsee an Fischen anzubieten?
Barsche sind reichlich im Schöhsee vorhanden, das Fleisch ist sehr wohlschmeckend. Gefangen werden Exemplare von über 1 Kilo Gewicht. Als Köder wird in der Regel der Tauwurm verwendet, aber auch künstliche Köder können zum Erfolg führen.